Grundsätzlich nicht. Unsere Verkaufspreise sind enorm günstige Abholpreise. Bei Lieferung frei Haus berechnen wir eine angemessene Transportpauschale, die je nach Entfernung gestaffelt ist.
Grundsätzlich ja. Bei Reservierung verlangen wir eine 50%ige Anzahlung des Kaufpreises.
Töpfe, Pfannen, Besteck, Geschirr, Küchengeräte usw - alles können wir gut gebrauchen. Voraussetzung ist jedoch, alles ist sauber und rein.
Bei uns gekaufte Gebrauchtmöbel bauen wir auf Wunsch auf. Dafür berechnen wir eine Aufstellgebühr
Nein. Die Verwaltung von Ratenzahlungsverträgen würde unser Büro zusätzlich belasten.
Bei Kauf oder Spende können Sie einen Termin für die Lieferung oder Abholung von Gebrauchtmöbeln vereinbaren. In der Regel werden solche Termine eingehalten. Besondere Umstände können aber die Einhaltung eines Termines verhindern. Wir bitten diese Möglichkeit auf alle Fälle auch in Betracht zu ziehen.
Gebrauchte Artikel werden nach dem Grundsatz "gekauft wie gesehen" erworben und sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Nein. Jede Käuferin und jeder Käufer wird darauf hingewiesen, dass die gelieferten Elektrogeräte nur von einem Meisterbetrieb installiert und repariert werden dürfen.
Nein. ARBEUS FRG übernimmt für die Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der elektrischen Geräte keine Haftung und Garantie.
Nein. Wir sind auf Sachspenden angewiesen, die wir in unserer Einrichtung wieder zu supergünstigen Preisen an preisbewusste und bedürftige Kunden weitergeben.
Nein, keinen Gewinn. Mit dem Erlös aus den Möbelverkäufen werden etwa 2/5 der Projektkosten gedeckt und die anderen 3/5 kommen über Zuschüsse vom Jobcenter, Agentur für Arbeit, Bewährungshilfe Südostbayern e.V. Diözese Passau und Christlicher Arbeiterhilfe.
Wir zählen Menschen aus allen Schichten der Bevölkerung zu unseren Kunden. Besonders großen Wert legen wir aber darauf, dass sich Bürger mit schwachem Einkommen auch wertvollere Möbel leisten können.
Grundsätzlich ja. Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) können z. B. die Übernahme der Kosten für einmalige Sonderleistungen nach § 24 Absatz 3 Nr. 1 SGB II beantragen.
Nein. Wir sind nicht für die Annahme und den Verkauf von Bekleidung aus- und eingerichtet. Hauptsächlich fehlen uns die hierfür notwendigen Räumlichkeiten.
Nein. ARBEUS FRG nimmt nur kostenlose Sachspenden an, die im Rahmen unseres Beschäftigungs- und Umweltschutzprojektes verwertet werden. Auf Anfrage können wir Ihnen aber Umzugsfirmen benennen.